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Halteverbotszone im Großraum Köln einrichten lassen

Mit LöKa einfach und kostengünstig Ihre Halteverbotszone einrichten lassen. Veranstaltungen, Bauvorhaben, etc. je nach Umfang auf Anfrage. Lassen Sie Ihr Halteverbot und notwendige Absperrungen von Profis einrichten! Günstig, schnell und zuverlässig!

Bem.: Den Antrag auf Genehmigung einer Halteverbotszone für private Umzüge nehmen Sie bei ihrer städtischen Behörde selbst vor. Es fallen hierfür, je nach Kommune, unterschiedliche Gebühren an. Die Haltverbotszone und die Schilder werden nicht von der Kommune geliefert und aufgestellt. Das machen wir für Sie! 

In 1 – 2 – 3 Schritten zum Halteverbot

  1. Eine Halteverbotszone beantragen Sie bei ihrer zuständigen Behörde, direkt bei den Städten Köln, Bonn, Düren usw. Über das dortige Online-Formular oder über einen formlosen schriftlichen Antrag.
    Halteverbotszone Umzug beantragen – Stadt Köln
  2. Die Behörde benötigt dazu einige Angaben:
  1. Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, buchen Sie Ihre Halteverbotszone direkt über unser Kontaktformular und senden uns die Genehmigung einfach per E-Mail zu. Unser Team sorgt dann für einen reibungslosen Auf- und Abbau, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können!

Unsere Preise für Halteverbotszonen in Köln, Bonn, Düren, Rhein-Erftkreis, Ruhrgebiet, Rhein-Sieg-Kreis etc. auf Anfrage.

Löka Verkehrsabsicherungs GmbH – Hauptsitz Köln

0221 84571961 | info@loeka-verkehr.de

Informationen zur Halteverbotszone | FAQ

Werden die Halteverbotsschilder für einen Umzug von der Stadt aufgestellt?

Die Haltverbotszone, bzw. die Schilder, werden trotz erhaltener Genehmigung nicht von der Stadt/Kommune geliefert und aufgestellt.

Kann ich die Halteverbotsschilder bei LöKa selbst abholen (und dadurch Geld sparen)?

Nein, unsere geschulten Monteure liefern die Halteverbotsschilder, sorgen für einen sicheren Auf- und Abbau der Halteverbotszone und reservieren damit die benötigten Parkplätze, bzw. Freiflächen.

Welche Leistungen gehören zum Einrichten einer Halteverbotszone?

Leistungen – Halteverbote Großräume Köln – Bonn – Düren

Benötigen Sie als Gemeinde oder Firma eine Halteverbotszone oder Absperrungen, z.B. für die Belieferung einer Baustelle oder eines Filmsets oder für Veranstaltungen, wie Sportveranstaltung oder Straßenfeste?

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Vorhaben, während wir uns zuverlässig und termingenau um die Verkehrssicherung kümmern! Die LöKa Verkehrsabsicherungs GmbH unterstützt Firmen in vielen Projekten bei der korrekten Genehmigung, Einrichtung und Dokumentation:

Vereinfachen Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszonen mit LöKa. Buchen Sie direkt über das Kontaktformular. Unser zuverlässiges Team unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Halteverbotszone, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Vertrauen Sie LöKa für einen stressfreien und effizienten Service!

FAQs – Halteverbotszonen


Wie beantrage ich eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone beantragen Sie schriftlich oder online bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt – also zum Beispiel beim Ordnungsamt Köln, Bonn oder Düren. Für den Aufbau der Schilder beauftragen Sie anschließend ein zugelassenes Verkehrssicherungsunternehmen.

Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO läuft in drei Schritten:

Schritt 1: Antrag Halteverbotszone bei der Behörde
Stellen Sie einen schriftlichen oder einen Online-Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Kommune. Für Köln geht das z.B. direkt über das Serviceportal der Stadt. Die Behörde benötigt: Name und Kontaktdaten, Umzugsdatum mit Uhrzeit, genaue Straße und Hausnummer sowie die benötigte Länge der Zone (ein 7,5-Tonnen-LKW braucht ca. 15 Meter).

Schritt 2: Genehmigung abwarten und weiterleiten
Nach Erteilung der Genehmigung senden Sie das Dokument per E-Mail an LöKa. Planen Sie bitte mindestens 2-3 Wochen Vorlauf ein.

Schritt 3: LöKa richtet die Zone ein
Unser Team stellt die Halteverbotsschilder termingerecht und StVO-konform auf, prüft die örtliche Situation und baut nach Abschluss wieder ab. Sie selbst müssen nichts weiter tun.

Wichtig: Die Schilder werden nicht von der Gemeinde oder Stadt geliefert oder aufgestellt. Das Einrichten einer Halteverbotszone ist ausnahmslos Sache des Antragstellers und eines beauftragten Verkehrssicherungsunternehmens.


Wie lange ist eine Halteverbotszone gültig?

Eine Halteverbotszone gilt ausschließlich für den auf der Genehmigung und den Zusatzschildern angegebenen Zeitraum. Für private Umzüge ist das typischerweise ein einzelner Tag oder ein Wochenende. Baustellen oder Veranstaltungen können für mehrere Wochen oder Monate genehmigt werden.

Die Gültigkeitsdauer ist nicht gesetzlich auf eine bestimmte Maximaldauer begrenzt – sie richtet sich nach dem genehmigten Vorhaben und der Entscheidung der zuständigen Behörde:

Halteverbot – AnlassTypische Dauer
Privatumzug1 Tag (manchmal 2)
Firmenumzug1–3 Tage
Baustelle / GerüstWochen bis Monate
Veranstaltung / StraßenfestStunden bis 1–2 Tage
Kranaufstellung / Fertighaus1–3 Tage
Grünschnitt / ServicefahrzeugeStundenweise bis 1 Tag

Auf den Zusatzschildern unterhalb des Halteverbotzeichens (Zeichen 283 oder 290.1 StVO) sind Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende verbindlich angegeben. Wer während dieses Zeitraums in der Zone parkt, riskiert das Abschleppen auf eigene Kosten.

Läuft die Genehmigung ab und das Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen, muss die Genehmigung vor Ablauf verlängert werden – andernfalls entfällt die Rechtswirkung der Schilder.


Was passiert, wenn Fahrzeuge trotz Halteverbotszone parken?

Steht ein Fahrzeug trotz rechtswirksam eingerichteter Halteverbotszone in der reservierten Zone, kann es auf Veranlassung des Genehmigungsinhabers durch den städtischen Ordnungsdienst kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Kosten übernimmt der Fahrzeughalter.

Entscheidend ist dabei die korrekte Aufstellung der Schilder. Nur wenn die Halteverbotsschilder fachgerecht und normkonform nach StVO sowie rechtzeitig vor Beginn des Gültigkeitszeitraums aufgestellt wurden, entfalten sie volle Rechtswirkung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

Aus diesem Grund stellt LöKa alle Schilder grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Beginn auf – das ist die in der Rechtsprechung und von vielen Kommunen geforderte Mindestvorlaufzeit, damit Autofahrer ausreichend Gelegenheit hatten, die Beschilderung wahrzunehmen und ihr Fahrzeug zu entfernen.

Was tun, wenn ein Fahrzeug trotzdem steht?
Wenn ein Fahrzeug in der Halteverbotszone steht, rufen Sie den städtischen Ordnungsdienst oder die Polizei. Diese sind befugt, das Fahrzeug auf Kosten des Halters abschleppen zu lassen. Versuchen Sie nicht, das Fahrzeug selbst zu bewegen oder die Schilder umzupositionieren, das kann rechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Ein weiterer Grund, die Schilderaufstellung Profis zu überlassen: Bei selbst aufgestellten oder nicht normkonformen Schildern kann die Rechtswirkung entfallen – das Abschleppen wäre dann nicht durchsetzbar.


Brauche ich eine Genehmigung für Halteverbotszonen bei Umzügen oder Baustellen?

Ja, grundsätzlich immer. Das Einrichten einer Halteverbotszone im öffentlichen Straßenraum ist eine Ausnahme vom geltenden Verkehrsrecht und bedarf einer behördlichen Genehmigung nach § 46 StVO – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Umzug, eine Baustelle oder eine Veranstaltung handelt.

Der öffentliche Straßenraum steht grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern offen. Wer diesen temporär für sich reservieren möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Diese wird auf Antrag erteilt und ist an konkrete Auflagen geknüpft – unter anderem an die normkonforme Aufstellung der Parkverbotsschilder.

Für private Umzüge: Stellen Sie den Antrag selbst beim Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde ihrer Stadt. In Köln geht das z. B. online über das Stadtportal. Die Gebühren variieren je nach Kommune.

Für gewerbliche Vorhaben: bei der Baustellensicherung, Kranstellplätzen, Filmaufnahmen, Straßenfesten oder Großraumtransporten übernimmt LöKa auf Wunsch die Kommunikation mit der Behörde und sorgt für eine korrekte Genehmigung, Einrichtung und Dokumentation der Halteverbotszone. Sprechen Sie uns einfach an.


Wer stellt Halteverbotsschilder für einen Umzug auf?

Der Aufbau der Schilder liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt oder Gemeinde, sondern dem Genehmigungsinhaber. In der Praxis beauftragen Privatpersonen und Unternehmen dafür ein zugelassenes Verkehrssicherungsunternehmen – in Köln, Bonn und dem gesamten Rheinland zum Beispiel LöKa.

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt lediglich die Genehmigung. Für Beschaffung, Transport, Aufbau, Betrieb und Abbau der Halteverbotsschilder ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Das wird von vielen Privatpersonen unterschätzt und führt häufig zu Problemen kurz vor dem Umzug.

LöKa übernimmt für Sie den gesamten operativen Teil:

Wir sind für private Umzüge, Firmenumzüge, Baustellen aller Art, Kranstellplätze, Veranstaltungen und Großraumtransporte im Einsatz – im Großraum Köln, Bonn, Düren, Aachen, Leverkusen, im Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus bis Düsseldorf und Wuppertal.


Wo beantrage ich eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde – also beim jeweiligen Ordnungsamt. In Köln geht das z.B. online über das Serviceportal der Stadt, in anderen Kommunen schriftlich oder ebenfalls digital.

Stadt / GemeindeZuständige Behörde für Halteverbotszonen
KölnOrdnungsamt Köln – online über stadtkoeln.de
BonnStraßenverkehrsamt Bonn
LeverkusenStraßenverkehrsamt Leverkusen
DürenStraßenverkehrsbehörde Kreis Düren
Rhein-Sieg-KreisStraßenverkehrsamt des Kreises
Bergisch GladbachStraßenverkehrsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Den Antrag zum Beispiel für die Stadt Köln stellen Sie direkt hier: Halteverbotszone beantragen – Stadt Köln

Wichtig: Planen Sie ausreichend Vorlauf ein – mindestens 2 bis 3 Wochen. Sobald die Genehmigung vorliegt, beauftragen Sie LöKa per Kontaktformular oder E-Mail – wir kümmern uns um alles Weitere.