
Mobile LED Beleuchtung für temporäre Zebrastreifen und Fußgängerüberwege
Beleuchtung Zebrastreifen: Schnell, mobil und zuverlässig
Um Verkehrsunfälle zu vermeiden, ist eine gute Sichtbarkeit von Fußgängern beim Überqueren von Zebrastreifen / Fußgängerüberwegen unerlässlich – auch bei Dunkelheit, regennasser Fahrbahn oder Gegenlicht. Bei temporär eingerichteten Zebrastreifen im Umfeld von Baustellen, besonders bei Schulen und Kitas, sowie bei geänderten Verkehrsführungen reicht die reguläre Straßenbeleuchtung häufig nicht aus, um eine ausreichende Erkennbarkeit zu gewährleisten.
Die Lösung: Mobile LED-Beleuchtung für Fußgängerüberwege | LÖKA setzt mit der temporären Beleuchtung die Verkehrssicherungspflicht (VSP) professionell für Sie um!
Unsere mobile Beleuchtung für Zebrastreifen und Fußgängerüberwege erhöht die Verkehrssicherheit regelkonform nach StVO, R-FGÜ 2001 und DIN 67523 – für einen optimalen Schutz der Fußgänger.
Bei Bedarf übernehmen wir als Verkehrssicherungsunternehmen auch die komplette Verkehrssicherung und Baustellenabsicherung mit moderner Verkehrstechnik für Sie – von der mobilen Ampelanlage bis zur Erstellung von Verkehrszeichenplänen ist das Team LÖKA an Ihrer Seite – kompetent, zuverlässig, Tag und Nacht.
Wir beraten Sie gerne zur optimalen Verkehrssicherung! Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für die professionelle Beleuchtung von temporären Fußgängerüberwegen.
Löka Verkehrsabsicherungs GmbH – Hauptsitz Köln
Bonn | Rhein-Sieg-Kreis – Betriebsstätte St. Augustin
Düren/ Rhein-Erft-Kreis – Betriebstätte
Verkehrssicherheit an temporären Fußgängerüberwegen vor Schulen
Im Umfeld von Schulen gelten besonders hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Wird im Zuge von Bauarbeiten ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet, etwa ein temporärer Zebrastreifen, muss die Sichtbarkeit von Kindern und anderen Fußgängern bei Dunkelheit und schlechter Witterung jederzeit durch eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet sein. Gerade bei Baustellen vor Schulen, wo Kinder häufig unvorhersehbar agieren und ihre Sichtbarkeit durch Körpergröße und Kleidung eingeschränkt sein kann, reicht die reguläre Straßenbeleuchtung oft nicht aus. In solchen Fällen greift die Verkehrssicherungspflicht: Die zuständige Kommune bzw. der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen – etwa durch mobile Beleuchtung, reflektierende Markierungen oder temporäre Ampelanlagen.
FAQs – Zebrastreifen / Fußgängerüberwege
Muss ein provisorischer Fußgängerüberweg beleuchtet sein?
Ja. Laut DIN 67523 und den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) muss die Beleuchtung so gestaltet sein, dass Fußgänger bei Dunkelheit und schlechter Sicht aus beiden Fahrtrichtungen gut erkennbar sind. Reicht die Straßenbeleuchtung nicht aus, da sie z.B. zu weit entfernt ist, wird ein zusätzliche Beleuchtung notwendig.
Welche Beschilderung gibt es für Zebrastreifen?
Die Kombination aus der Bodenmarkierung (Zeichen 293), also dem eigentlichen Zebrastreifen (breite Querstreifen auf der Fahrbahn), und der Beschilderung (blaues Quadrat mit weißem Dreieck, darin ein stilisierter Fußgänger auf einem Zebrastreifen (Zeichen 350)) sorgt für maximale Sicherheit und Klarheit im Straßenverkehr. Besonderheit: Auch ohne zusätzliches Schild müssen Verkehrsteilnehmer die Regeln beachten – die Zebrastreifen-Markierung alleine ist schon rechtsverbindlich. Verhaltenspflicht: Fußgänger haben Vorrang beim Überqueren. Fahrzeuge müssen mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und ggf. anhalten. Ab dem Schild gilt zusätzlich ein Überholverbot.
Wer ist für die Sicherheit an Baustellen mit Zebrastreifen verantwortlich?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Bauherrn bzw. der zuständigen Kommune oder dem Straßenbaulastträger. Sie müssen sicherstellen, dass alle temporären Verkehrsführungen, Zebrastreifen und Überwege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Welche Maßnahmen können zur Verkehrssicherung bei provisorischen Fußgängerüberwegen ergriffen werden?
Um der Verkehrssicherungspflicht bei temporären Zebrastreifen und Überwegen nachzukommen, können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen und Warnschilder
- Mobile Beleuchtung
- Reflektierende Markierungen
- Temporäre Ampelanlagen
- Absperrungen und Leitbaken
Warum gelten besondere Vorschriften bei Baustellen vor Schulen?
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Ihre Reaktionsfähigkeit, Körpergröße und Erfahrung sind eingeschränkt. Deshalb gelten erhöhte Anforderungen an Sichtbarkeit, Verkehrsführung und Schutzmaßnahmen.
Was kann ich tun, wenn ich Mängel bei der Verkehrssicherung feststelle?
Sie können sich bei Mängeln bei der Verkehrs- oder Baustellensicherung an das zuständige Straßenverkehrsamt oder die Stadtverwaltung wenden. Eine schriftliche Meldung mit Foto und Beschreibung der Gefahrenstelle erhöht die Chance auf eine schnelle Reaktion. Auch der Bauträger oder das Verkehrssicherungsunternehmen können informiert werden. Von den beteiligten Firmen finden sich meist Plaketten, Schilder oder Ähnliches an der Baustelle.